Versicherung des Unternehmens
Stornierungsbestimmungen
• Tickets können nur von Reiseunternehmen storniert werden, solange sie noch nicht geändert wurden.
• Für Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor dem geplanten Abfahrtstag durchgeführt werden, wird der volle Ticketpreis erstattet.
• Stornierungen die bis zu 7 Tage vor dem geplanten Abfahrtstag durchgeführt werden, werden zu 75 % des Ticketpreises zurückerstattet.
• Stornierungen die bis zu 12 Stunden vor dem geplanten Abfahrtstag durchgeführt werden, werden zu 50 % des Ticketpreises zurückerstattet.
• Stornierungen, die innerhalb von 12 Stunden vor dem geplanten Abfahrtstag durchgeführt werden, werden nicht zurückerstattet.
Tickets mit offenem Datum:
Tickets können bis zu 24 Stunden vor der Abfahrt in Tickets mit offenem Datum umgewandelt werden. Tickets mit offenem Datum sind ab dem ersten Reisedatum ein Jahr lang gültig. Tickets mit offenem Datum sind für die Einschiffung nicht gültig, es sei denn, sie werden durch neue Tickets mit dem Abfahrtsdatum ersetzt.
Ist der Fahrpreis des neuen Tickets höher, müssen die Passagiere die Differenz bezahlen. Ist der Preis des neuen Tickets niedriger, wird die Preisdifferenz nicht erstattet.
Für Tickets mit offenem Datum und ersetzte Tickets gelten die Stornierungsbedingungen des ursprünglichen Tickets.
Tickets
Das Ticket ist personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Außerdem ist es nur für die Route und die Sitzkategorie gültig, für die das Ticket ausgestellt wurde.
Boarding
Die Passagiere sollten:
• Sich eine halbe Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit am Schiff befinden.
• Ihre Fahrzeuge 1 Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit zum Wartebereich fahren.
• Ihre Tickets und nötigen Papiere im Falle von reduzierten Fährtickets beim Boarding und der Ticketkontrolle vorzeigen und sich dann zu dem entsprechenden Platz oder das auf dem Ticket ausgezeichnete Bett begeben.
• Sich nicht im Parkplatzbereich des Schiffes aufhalten, mit Ausnahme der Fahrer, die Ihre Fahrzeuge ein- oder ausparken.
Im Falle eines beeinträchtigten oder körperlich behinderten Passagieres, sollten der Ticketaussteller oder die Fährgesellschaft spätestens 48 Stunden vorher darüber informiert werden, ob Hilfe benötigt wird. Des Weiteren sollte sich dieser Passagier dann zu einer bestimmten Zeit bei einem vorausgeplanten Treffpunkt befinden, was nicht früher als 60 Minuten vor der geplanten Abfahrt sein sollte. Außerdem sollte die Fährgesellschaft von den oben genannten Personen beim Buchungsprozess informiert werden, ob spezielle Betten, Sitze oder Dienstleistungen benötigt werden, oder ob eigene medizinische Ausstattung mit an Bord genommen wird.
Im Falle, dass ein Passagier mit gültigem Ticket es nicht schafft zur Zeit (vor der geplanten Abfahrtszeit) auf das Schiff zu gelangen, ist keine Geldrückerstattung möglich.
Passagierliste
Gemäß der EU Direktive 98/41, sowie im griechischen Gesetz durch President Decree 23/1999 integriert, Letztere in der Fassung und in Kraft, müssen alle Passagierschiffe, die einen griechischen Hafen verlassen und über die 20-Meilen-Seegrenze fahren, den folgenden Details Aufmerksamkeit schenken: Nachname des Passagiers, Vorname oder Initialen des Passagiers, Geschlecht, Alter oder Altersklasse, sowie weitere Details, die der Passagier über sich bekannt gibt bezüglich spezieller Pflege oder Hilfe, die der Passagier benötigen könnte.
Nach dem das Ticket ausgestellt wurde, sollte der Passagier die Richtigkeit der Angaben auf dem Ticket (Datum, Zeit, Route, Schiff, ID Details, etc.) überprüfen und im Falle von Falschinformationen zurückweisen.
Das Ticket kann ohne die Bestätigung der Fährgesellschaft oder des Ticketausstellers nicht übertragen werden. Beim E-Booking oder der Ticketausstellung, muss der Passagier korrekte ID Informationen angeben, sowie Kontaktnummer und E-Mail-Adresse, damit er über mögliche Verspätung oder Reisestornierung informiert werden kann.
Im Falle dass der Passagier sich weigert, Kontaktdaten von sich anzugeben, wird der Ticketaussteller dies im automatisierten Reservierungssystem vermerken.
Im Falle von elektronischen Buchungen, muss der Passagier seine kompletten Kontaktdetails im elektronischen Informationsformular angeben, oder bei der Option „Ich will im Falle von Verspätung oder Reisestornierung nicht informiert werden“ ein Häkchen setzen.”
Fähren - Rabatte
Der Preis von Passagier- und Fahrzeugtickets setzt sich aus mehreren Positionen zusammen, da wäre der Fährenpreis, Kosten zugunsten Dritter (Gebühren, Abzüge) und die Mehrwertsteuer.
Die Personengruppen die rabattberechtigt sind, sind im Einklang mit der Ministerentscheidung 3324.1 / 01/13 vom 15/7/2013 in der jeweils gültigen Fassung gelistet. Bei elektronischen Buchungen und bevor das Ticket ausgestellt wird, sollte der Passagier den Aussteller über den Rabattanspruch informieren, zu dem er berechtigt ist und die dafür notwendigen Dokumente bereitstellen.
Kinder bis zu 5 Jahren reisen kostenlos, jedoch sollte für sie ein Ticket zum Nulltarif gebucht und ausgestellt werden.
Gepäck
Jeder Passagier darf bis zu 50 kg Handgepäck mitnehmen, ohne einen Aufpreis zahlen zu müssen. Außer dem Handgepäck dürfen Menschen mit einer körperlichen Behinderung Ausrüstung oder entsprechende Hilfen für autonome Bewegungsfreiheit gratis mitnehmen, unabhängig von dessen Gewicht.
So lange das Gepäck zur sicheren Aufbewahrung abgegeben und eine dementsprechende Quittung ausgestellt wurde, ist die Fährgesellschaft für jeglichen Schaden oder Verlust des Gepäcks, der an Bord geschieht verantwortlich.
Ticketverlust
Im Falle des Verlusts eines Tickets, muss ein neues Ticket erworben werden. Wenn der Passagier den Verlust schriftlich meldet, inklusive des Reisedatums, der Reisegesellschsaft, der Nummer des verlorenen und des neuen Tickets, und durch eine Untersuchung des Archivs festgestellt werden kann, dass das verlorene Ticket innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem festgelegten Reisedatum weder genutzt noch ersetzt wurde, ist der Passagier berechtigt, ein Ticket des selben Wertes zu erhalten.
Tiere
Es gibt spezielle Bereiche auf dem Schiff wo die Tiere während der Reise untergebracht werden. Nur kleine Haustiere dürfen ihre Besitzer zu deren Kabinen begleiten, so lange sie in einem speziellen Korb getragen werden, oder einen Maulkorb tragen und geimpft sind.
Sicherheit an Bord
Die Passagiere sollten:
• Sich den Anweisungen der Crew bezüglich Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf dem Schiff unterordnen.
• Sich den Schiffvorschriften, sowie Instruktionen des Kapitäns oder der Schiffsmitarbeiter entsprechend verhalten.
• Keine explosiven, leicht entflammbaren, brennbaren oder andere gefährliche Materialien mit sich nehmen.
• Keinen Müll an Bord des Schiffes oder in das Meer werfen.
• Große Gepäckstücke oder Objekte in den gekennzeichneten Bereichen abstellen, sodass die Durchgänge des Schiffes frei bleiben.
• Keine Gepäckstücke oder Objekte auf die Sitze legen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass sich die Passagiere in den Hochgeschwindigkeitspassagierschiffen während der Fahrt nicht in den offenen Bereichen befinden dürfen.
Änderung / Rückgabe des Tickets
Der Passagier kann das Ticket solange abändern wie Sitze für die selbe oder eine andere Reise verfügbar sind, spätestens aber vierundzwanzig (24) Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit. Sollte das neue Ticket einen günstigeren Preis haben, wird die Differenz nicht zurückerstattet.
Die Tickets müssen bei den Agenturen, die sie ausgestellt haben oder der maritimen Hafenagentur, die gemäß aktuellen Regelungen von der Fährgesellschaft angegeben und autorisiert wurde um Tickets für Passagiere und Fahrzeuge für die gewählte Reise auszustellen, abgeändert oder zurückgegeben werden.
Ungültige Ansprüche des Passagiers
Es können keine Ansprüche wegen Verspätung, Unterbrechung, Reisestornierung oder möglicher Änderung der Route, die aufgrund von öffentlichen Anweisungen oder aus Sicherheitsgründen auftreten, gemacht werden, zum Beispiel um schlechten Wetterbedingungen zu entgehen, Gesetze oder Anordnungen umzusetzen, die von zuständigen Behörden erlassen wurden, um Hilfe für Schiffe oder Menschen in Gefahr zu bieten, oder jegliche offiziell genehmigte Änderung der Reiseroute, die außergewöhnlichen Transportbedingungen oder dem öffentlichem Interesse dient.