Versicherung des Unternehmens
Stornierungsbedingungen
- Bis 7 Tage vor den Abfahrt: Die Fahrkarten werden zu 100% erstattet.
- Ab 6 Tagen und bis zu 12 Stunden vor der Abfahrt: Die Fahrkarten sind zu 75% erstattungsfähig.
- Weniger als 11 Stunden vor der Abfahrt und nach der Abfahrt: Die Fahrkarten sind nicht erstattungfähig.
- Es ist nicht möglich, Fahrkarten in Tickets mit offenem Datum umzuwandeln oder auf ein andered Datum umzubuchen. Dies kann nur vor Ort in den zentralen Buros der Fährgesellschaft.
Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Das Ticket ist auf den Passagiernamen ausgestellt, es ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist nur für die Klasse und die Reise gültig, für die es ausgestellt wurde.
• Der Fahrpreis enthält keine Verpflegung.
• Passagiere sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt an der Anliegestelle des Schiffes befinden. Wenn der Passagier nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung, die vor Abfahrt erfolgt, werden dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren reisen kostenlos und haben keine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz, während Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren einen reduzierten Fahrpreis bezahlen und eine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz haben.
• Der Inhaber eines Tickets zum vollen Preis darf Freigepäck bis zu 40 Kilo oder 1 Kubikmeter mit sich nehmen.
• Bei Verlust des Tickets wird es weder ersetzt, noch wird der Fahrpreis erstattet werden. Die Reederei ist weder für Verlust noch für Beschätigung des Passagiergepäcks verantwortlich, dass unter der persönlichen Obhut von ihm/ihr liegt.
• Schmuck, Geld und Wertgegenstände können beim Rechnungsbüro des Schiffes zur sicheren Verwahrung abgegeben werden.
• Die Schifffahrtsgesellschaft ist für eine Verspätung beim Auslaufen, Abweichungen und Nicht-Einhaltung der normalen Route nicht verantwortlich, wenn dies aufgrund schlechter Wetterbedingungen, auf Anordnung des Ministeriums der Handelsgesellschaft oder der Hafenbehörden oder aufgrund höherer Gewalten, geschieht.
• Es ist den Passagieren verboten, explodierende, brennbare, brandgefährdete oder andere gefährliche Materialien mit sich zu nehmen.
• Die Passagiere sind zur Einhaltung der Hafen-, Sanitär- und Zollbestimmungen verpflichtet. Die Passagiere müssen sich den Anordnungen des Kapitäns und der Schiffscrew in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Schiff unterordnen.
• Der Passagier sollte sich mit Beschwerden während der Reise an den Schiffskapitän oder den ersten Offizier, und nach der Ankunft an die Schifffahrtsgesellschaft oder die Hafenbehörden wenden.
• Wenn aus irgend einem Anlass die Reise aufgrund der Zuständigkeit des Schiffes storniert wird, wird mit Fahrpreisrückerstattung jegliche Verpflichtung der Fährgesellschaft gegenüber dem Passagier ungültig.
• Die Fährgesellschaft hat das Recht, das Schiff, auf das das Ticket ausgestellt wurde, zu ersetzen, wenn dies vom Ministerium der Handelsmarine genehmigt wurde.
Fahrzeug Transport Ticket Bedingungen
Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Der Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug auf- und abzuladen.
• Die Fahrzeuge sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt im Wartebereich für Schiffsladungen befinden, und auf jeden Fall zur vorgeschriebenen Zeit laut Hafenordnung bestandsgültig sein.
• Wenn der Fahrer nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle, dass er das Vorhaben, sein Fahrzeug nicht zu überführen, vor Abfahrt bekanntgibt, werden dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Im Falle des Verlusts des Fahrzeugtransporttickets, wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet.
• Die Fahrzeugpassagiere müssen das Fahrzeug verlassen, bevor es verladen wird.
• Die Passagiere sollten die Gegenstände, die sie während der Fahrt benötigen, bei sich tragen. Nach dem Auslaufen ist der Zugang zu den Fahrzeugen verboten.
• Der Transport von explosiven, entflammbaren, oder generell gefährlichen Materialien ist verboten. Die Prioritätsreihenfolge wird von den Hafenordnungen der einzelnen Hafenbehörden festgelegt, zu denen die Fahrzeuge verfrachtet werden.