Versicherung des Unternehmens
Stornierungsbedingungen
Bei Stornierungen von Reisen während der Hochsaison (24/05/2024 bis 30/09/2024):
• Bis 4 Tage vor Abfahrt: Tickets werden ohne Stornogebühren storniert oder können in Tickets mit offenem Datum oder für ein anderes Abfahrtsdatum umgewandelt werden.
• Bis 2 Stunden vor Abflug: 50 % Stornogebühren oder alternativ können Tickets in Tickets mit offenem Datum oder für ein anderes Abflugdatum umgewandelt werden.
• Weniger als 2 Stunden vor Abflug: Tickets können nicht storniert oder in Tickets mit offenem Datum oder auf ein anderes Datum umgewandelt werden.
• Nach Abflug: Tickets können nicht storniert oder in Tickets mit offenem Datum oder auf ein anderes Datum umgewandelt werden.
Bei Stornierungen von Reisen in der Nebensaison (Resttermine):
• Bis 24 Stunden vor Abflug: Tickets werden ohne Stornogebühren storniert oder können in Tickets mit offenem Datum oder für ein anderes Abflugdatum umgewandelt werden.
• Bis zur Abreise: 50 % Stornogebühren oder alternativ können Tickets in Tickets mit offenem Datum oder für ein anderes Abreisedatum umgewandelt werden.
• Nach Abflug: Tickets können nicht storniert oder in Tickets mit offenem Datum oder auf ein anderes Datum umgewandelt werden.
Tickets mit offenem Datum:
Tickets mit offenem Datum sind ab dem ursprünglichen Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Tickets mit offenem Datum sind für die Einschiffung nicht gültig, es sei denn, sie werden durch neue Tickets mit dem Abfahrtsdatum ersetzt.
Ist der Fahrpreis des neuen Tickets höher, müssen die Passagiere die Differenz bezahlen. Ist der Preis des neuen Tickets niedriger, wird die Preisdifferenz nicht erstattet.
Tickets mit offenem Datum und ersetzten Tickets können nicht storniert werden.
Passagier Tickets Bestimmungen
Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Das Ticket ist auf den Passagiernamen ausgestellt, es ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist nur für die Klasse und die Reise gültig, für die es ausgestellt wurde.
• Der Fahrpreis enthält keine Verpflegung.
• Passagiere sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt an der Anliegestelle des Schiffes befinden. Wenn der Passagier nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung, die vor Abfahrt erfolgt, werden dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren reisen kostenlos und haben keine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz, während Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren einen reduzierten Fahrpreis bezahlen und eine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz haben.
• Der Inhaber eines Tickets zum vollen Preis darf Freigepäck bis zu 40 Kilo oder 1 Kubikmeter mit sich nehmen.
• Bei Verlust des Tickets wird es weder ersetzt, noch wird der Fahrpreis erstattet werden. Die Reederei ist weder für Verlust noch für Beschätigung des Passagiergepäcks verantwortlich, dass unter der persönlichen Obhut von ihm/ihr liegt.
• Schmuck, Geld und Wertgegenstände können beim Rechnungsbüro des Schiffes zur sicheren Verwahrung abgegeben werden.
• Die Schifffahrtsgesellschaft ist für eine Verspätung beim Auslaufen, Abweichungen und Nicht-Einhaltung der normalen Route nicht verantwortlich, wenn dies aufgrund schlechter Wetterbedingungen, auf Anordnung des Ministeriums der Handelsgesellschaft oder der Hafenbehörden oder aufgrund höherer Gewalten, geschieht.
• Es ist den Passagieren verboten, explodierende, brennbare, brandgefährdete oder andere gefährliche Materialien mit sich zu nehmen.
• Die Passagiere sind zur Einhaltung der Hafen-, Sanitär- und Zollbestimmungen verpflichtet. Die Passagiere müssen sich den Anordnungen des Kapitäns und der Schiffscrew in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Schiff unterordnen.
• Der Passagier sollte sich mit Beschwerden während der Reise an den Schiffskapitän oder den ersten Offizier, und nach der Ankunft an die Schifffahrtsgesellschaft oder die Hafenbehörden wenden.
• Wenn aus irgend einem Anlass die Reise aufgrund der Zuständigkeit des Schiffes storniert wird, wird mit Fahrpreisrückerstattung jegliche Verpflichtung der Fährgesellschaft gegenüber dem Passagier ungültig.
• Die Fährgesellschaft hat das Recht, das Schiff, auf das das Ticket ausgestellt wurde, zu ersetzen, wenn dies vom Ministerium der Handelsmarine genehmigt wurde.